Sternburg Piraten
Platoon Presentation
Hier eine kleine Präsentation unserer politischen Ziele:
1. Fixer Bierpreis:
Wir setzen uns für einen Bierfestpreis von 30ct pro Hülse ein.
2. Bierwertsteuer:
Um diesen Preis zu realisieren, wird auf alle nicht alkoholischen Lebensmittel außer Bratwurst eine Bierwertsteuer von 25% erhoben.
3. Bierschutzparagraph:
Wird ein Bier nicht leergetrunken, verschüttet, oder gar zerstört, gibt es eine Strafe von mindestens 5€ pro Flasche. Nach dem Motto:
"Lieber Frau und Kind erschossen, als nen Tropfen Bier vergossen!"
4. Pfandreform:
Jede Bierflasche hat ab sofort einen Pfandwert von 25ct. Dieses Pfand ist schon im Preis von 30ct pro Hülse inbegriffen. Abgegeben werden können die Flaschen nur mit einem Obdachlosenausweis, welcher an Arbeitslose Obdachlose verteilt wird, die das Pfandseminar besucht und erfolgreich abgeschlossen haben.
5. Wer einsteigen kann, darf fahren!
Wer ohne fremde Hilfe in sein Fahrzeug einsteigen kann ist berechtigt das Fahrzeug zu führen, gesetzt dem Fall er oder sie hat einen Führerschein. Während der Fahrt kann er die Hilfe von einer oder mehreren Personen in Anspruch nehmen, um das Auto unfallfrei zu steuern. Zur praktischen Fahrprüfung muss der Führerscheinanwärter außerdem eine Sonderfahrt unter Einfluss von mindestens 2 Promille Alkohol im Blut ohne gravierende Zwischenfälle absolvieren, um sicherzustellen dass der Führerscheinanwärter auch im Extremfall "voll" einsatzfähig ist.
1. Fixer Bierpreis:
Wir setzen uns für einen Bierfestpreis von 30ct pro Hülse ein.
2. Bierwertsteuer:
Um diesen Preis zu realisieren, wird auf alle nicht alkoholischen Lebensmittel außer Bratwurst eine Bierwertsteuer von 25% erhoben.
3. Bierschutzparagraph:
Wird ein Bier nicht leergetrunken, verschüttet, oder gar zerstört, gibt es eine Strafe von mindestens 5€ pro Flasche. Nach dem Motto:
"Lieber Frau und Kind erschossen, als nen Tropfen Bier vergossen!"
4. Pfandreform:
Jede Bierflasche hat ab sofort einen Pfandwert von 25ct. Dieses Pfand ist schon im Preis von 30ct pro Hülse inbegriffen. Abgegeben werden können die Flaschen nur mit einem Obdachlosenausweis, welcher an Arbeitslose Obdachlose verteilt wird, die das Pfandseminar besucht und erfolgreich abgeschlossen haben.
5. Wer einsteigen kann, darf fahren!
Wer ohne fremde Hilfe in sein Fahrzeug einsteigen kann ist berechtigt das Fahrzeug zu führen, gesetzt dem Fall er oder sie hat einen Führerschein. Während der Fahrt kann er die Hilfe von einer oder mehreren Personen in Anspruch nehmen, um das Auto unfallfrei zu steuern. Zur praktischen Fahrprüfung muss der Führerscheinanwärter außerdem eine Sonderfahrt unter Einfluss von mindestens 2 Promille Alkohol im Blut ohne gravierende Zwischenfälle absolvieren, um sicherzustellen dass der Führerscheinanwärter auch im Extremfall "voll" einsatzfähig ist.
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